Wer ist pflegebedürftig?
Laut der Definition des Duden ist ein Pflegefall eine „Person, die wegen Gebrechlichkeit pflegebedürftig ist.“
Der §14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI bezeichnet seit dem 01.01.2017 diejenigen Personen als pflegebedürftig, die durch gesundheitlich bedingte Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtig werden und daher auf Hilfe anderer angewiesen sind. Die Art der Beeinträchtigungen können dabei körperlicher, kognitiver und seelischer Natur sein. Zudem ist Voraussetzung, dass der Zustand mindestens 6 Monate anhält, voraussichtlich aber auf Dauer mit einer in §15 SGB XI festgelegten Schwere in Form eines Pflegegrades besteht.