Wer ist pflegebedürftig?

Laut der Definition des Duden ist ein Pflegefall eine „Person, die wegen Ge­brech­lichkeit pflegebedürftig ist.“

Der §14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI bezeichnet seit dem 01.01.2017 die­jeni­gen Personen als pflegebedürftig, die durch gesundheitlich bedingte Ein­schränkungen in ihrer Selbststän­digkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtig werden und daher auf Hilfe anderer angewiesen sind. Die Art der Beein­trächti­gungen können dabei körperlicher, kognitiver und seelischer Natur sein. Zudem ist Voraussetzung, dass der Zustand mindestens 6 Monate anhält, voraussichtlich aber auf Dauer mit einer in §15 SGB XI festgelegten Schwere in Form eines Pflegegrades besteht.

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