Was kostet Pflege?
Beratung und Kosten
Bei unserem Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche pflegerischen Maßnahmen erforderlich sind und beraten Sie individuell. Dabei besprechen wir welche Leistungen durch Sie selbst, Ihre Angehörigen und durch unseren Pflegedienst erbracht werden sollen. Anschließend erhalten Sie unsere Kostenvoranschlag - Vorabinformation, die Sie in aller Ruhe prüfen können. Dabei informieren wir Sie über den Anteil, der ggf. durch Ihre Pflegeversicherung oder andere Kostenträger übernommen wird und welchen Eigenanteil Sie selbst übernehmen müssten. Erst wenn alle Fragen geklärt sind und Sie sich für unsere Pflegeleistungen entschieden haben, erhalten Sie unseren Pflegevertrag.
Privatabrechnung
Unsere Leistungen können wir auch privat mit Ihnen abrechnen. Die Höhe der Kosten entspricht denen, die im Gebührenkatalog der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung verankert sind. Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie unsere Rechnung bei Ihrer privaten Versicherung und Ihrem Beihilfekostenträger einreichen.
Leistungen aus der Pflegeversicherung nach SGB XI
Jeder der täglich Hilfe bei der Grundpflege benötigt, hat das im Sozialgesetzbuch XI verankerte Recht, einen Antrag auf Leistungen bei seiner Pflegekasse (Leistungsträger) zu stellen. Im SGB sind ebenfalls die Bedingungen und sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung festgelegt.
Wir beraten Sie gratis und unverbindlich, gerne auch bei Ihnen zu Hause.