Verhinderungspflege

Immer dann, wenn Sie sich als pflegender Angehöriger für einige Stunden in der Woche einmal eine „Auszeit“ nehmen möchten und Sie in diese Zeit eine „Ersatz-Pflegeperson“ benötigen, steht Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung neben der Kurzzeitpflege auch die sogenannte Verhinderungspflege bis zu € 2.418,00 zu.

Sind Sie wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernehmen wir auch stundenweise die Pflege für diesen Zeitraum.

Ansprechpartner E-Mail 0551 7709770